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Ungeborener kleiner Junge, 9 Wochen alt.
In dieser Zeit werden die meisten Abtreibungen vorgenommen.
Vielen Menschen ist es leider nicht bewusst, dass jedes Kind - wenn auch noch so klein - ein lebendiges fühlendes Wesen ist, dass viel Liebe und Zuneigung benötigt.
Aus diesem grund möchte ich ihnen ein wenig Aufklärung bieten und sie bitten (bevor sie weiter lesen), sich erst den link hier druner anzusehen und das Tagebuch eines Embryos lesen.
Die meisten Menschen wissen nicht, was bei einer Abtreibung wirklich passiert.
Viele Frauen, die abgetrieben haben, waren sich nicht voll bewußt, daß sie ein Kind getötet haben: "Bis zum dritten Monat ist das doch noch gar kein richtiger Mensch.
Das ist doch nur ein Schwangerschaftsgewebe."
Das stimmt nicht! Bei einer Abtreibung stirbt ein Kind !
Fast alle Kinder, die gewaltsam durch eine Abtreibung aus dem Mutterleib entfernt werden, sind älter als 8 Wochen. Sämtliche Organe sind in diesem Alter vorhanden.
Die Kinder brauchen nur noch Nahrung und Zeit zum Wachsen. Sie werden getötet durch die Absaugmethode (häufigste Form der Abtreibung), durch Ausschabung (Curettage) oder - ältere Kinder - durch die Prostaglandinmethode und Kaiserschnitt.

Abtreibung durch Curettage (Ausschabung)
Bei der Ausschabung wird der Gebärmutterhals mit Metallstiften erweitert, damit der Arzt mit den Instrumenten in die Gebärmutter eindringen kann.Die Abort-Zange ergreift das Kind und zieht es aus der Gebärmutter heraus. Dabei wird es in Stücke gerissen. Sind alle Kindsteile entfernt, wird die Gebärmutter mit einer Curette — einem stumpfen Schabeisen—ausgekratzt. Krankenpfleger setzen die einzelnen Körperteile wieder zusammen, um sie auf Vollständigkeit zu prüfen und sicherzustellen, daß die Gebärmutter leer ist.Trotzdem kommt es in vielen Fällen zu Infektionen, Komplikationen und gesundheitlichen Schäden der Mutter.

Das Kind wurde durch einen starken Sog in Stücke gerissen und abgesaugt.
Diese Absaugmethode ist die häufigste Form der Abtreibung.
Die Absaug-Methode
Die Absaug-Methode ist die häufigste Form der Abtreibung. Durch den erweiterten Muttermund führt der Arzt einen flexiblen Plastikschlauch in die Gebärmutter ein. Das Kind wird durch einen starken Sog - zehn- bis dreißigfache Kraft eines Staubsaugers - in Stücke gerissen. Zuerst werden die Arme und Beine vom Körper getrennt, dann der Rumpf vom Kopf. Da der Kopf zu groß ist, um durch den Plastikschlauch zu passen, knackt ihn der Arzt mit Spezialinstrumenten wie eine Nuß und saugt die Bruchstücke einzeln ab in ein Gefäß. Der zerfetzte Körper des Kindes wird zum Verbrennungsofen gegeben.
Bericht:
Der Gynäkologe Dr. Bernard Nathanson war zwei Jahre lang Direktor der größten Abtreibungsklinik der Welt in New York. Nach 75.000 Abtreibungen gab er seine Tätigkeit auf und bekennt: "Als Wissenschaftler weiß ich - ich glaube nicht, ich weiß - daß das menschliche Leben bei der Empfängnis beginnt. Obwohl ich formal nicht religiös bin, glaube ich von ganzem Herzen, daß es eine göttliche Existenz gibt, die von uns verlangt, diesem unendlich traurigen und unsagbar schändlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein endgültiges und unwiderrufliches 'Halt' zu gebieten. In seinem Film "Der stumme Schrei" zeigt Dr. Nathanson eine Abtreibung durch die Absaugmethode
Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nach § 218 des Strafgesetzbuches rechtswidrig. Er bleibt jedoch straffrei, wenn er innerhalb von zwölf Wochen nach der Befruchtung (d.h. 14 Wochen gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung) durchgeführt wird und wenn vor dem Eingriff eine Schwangerschaftskonfliktberatung stattgefunden hat.
Bis zur Geburt ist die Abtreibung rechtskonform, wenn Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Mutter besteht und dies nur durch eine Abtreibung verhindert werden kann
(die so genannte medizinische Indikation, § 218a Abs. 2).
Bis zur zwölften Schwangerschaftswoche ist eine Abtreibung auch dann rechtskonform, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung oder vergleichbaren Sexualstraftat ist (die so genannte kriminogene Indikation, § 218a Abs. 3).
Das Gesetz regelt an dieser Stelle nicht konkret, wer für die Beurteilung in solchen Fällen zuständig ist; allerdings muss nach § 218b Abs. 1 die Beurteilung einer medizinischen oder kriminogenen Indikation durch einen unabhängigen Arzt erfolgen, der die Abtreibung nicht selbst vornimmt. Im Falle einer Abtreibung nach Beratung zwischen der 12. und 22. Woche bleibt die Mutter selbst straffrei, der Arzt handelt jedoch strafbar. Sollte das Kind die Abtreibung überleben, muss Erste Hilfe geleistet werden.
Erleidet die Schwangere einen Hirntod und wird wie im Fall des Erlanger Babys künstlich am Leben erhalten, kann das Beenden der lebenserhaltenden Maßnahmen einen Schwangerschaftsabbruch durch Unterlassen darstellen.
In der Rechtsprechung gibt es starke – häufig auch regionale – Unterschiede, was die Verfolgung von Rechtsverstößen angeht.
Handlungen, deren Wirkung vor der Nidation einsetzt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt kein Schwangerschaftsabbruch, sondern ein Tötungsdelikt vor, sobald die Eröffnungswehen eingesetzt haben, da zu diesem Zeitpunkt „die Zäsur für den Beginn des menschlichen Lebens“ angenommen wird (BGHSt 32, 194).
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